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Familie spaziert durch eine fiktive deutsche Großstadt

Einbürgerung in Berlin –
anwaltlich begleitet.

Von der Prüfung Ihrer Voraussetzungen über den Einbürgerungsantrag beim LEA bis zur Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht Berlin.

 

Digital, transparent und mit klaren Kosten.

Einbürgerung in Berlin: Zuständig ist das LEA

Seit dem 1. Januar 2024 ist das Landesamt für Einwanderung (LEA) zentral für Einbürgerungsverfahren in Berlin zuständig. Neue Einbürgerungsanträge werden grundsätzlich digital beim LEA gestellt. Auch zahlreiche Verfahren, die zuvor bei den Berliner Bezirämtern anhängig waren, wurden vom LEA übernommen.

Wir unterstützen Sie bei Ihrem Einbürgerungsverfahren in Berlin: Wir prüfen Ihre persönliche Situation und Ihre Unterlagen, bereiten den Antrag gemeinsam mit Ihnen vor und übernehmen auf Wunsch die anwaltliche Kommunikation mit dem LEA.

Gerade bei der Einbürgerung kommt es darauf an, dass die Voraussetzungen vollständig geprüft und die erforderlichen Nachweise von Anfang an richtig eingereicht werden. Fehlende oder unklare Unterlagen können zu Rückfragen und zusätzlichen Verzögerungen führen.

Wenn Sie Ihren Einbürgerungsantrag bereits gestellt haben und seit längerer Zeit keine Entscheidung erhalten, prüfen wir außerdem, ob weitere anwaltliche Schritte bis hin zu einer Untätigkeitsklage sinnvoll sind.

Untätigkeitsklage bei Einbürgerung in Berlin

Ihr Einbürgerungsantrag beim LEA wird seit Monaten nicht bearbeitet?

Ihr Einbürgerungsantrag beim LEA ist seit Monaten unbearbeitet? Wenn trotz vollständiger Unterlagen keine Entscheidung erfolgt, kann eine Untätigkeitsklage in Betracht kommen.

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Wir prüfen Ihre Situation und klären, ob ein gerichtliches Vorgehen sinnvoll ist. Auf Wunsch übernehmen wir die Durchsetzung Ihrer Rechte gegen das Land Berlin.

Wann kann eine Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO in Betracht kommen?

  • Sie haben einen Einbürgerungsantrag beim LEA gestellt

  • Sie haben alle erforderlichen Unterlangen eingereicht

  • Es gibt keine offenen Nachfragen des LEA

  • Das LEA bearbeitet Ihren Antrag seit längerer Zeit nicht

  • Es gibt keinen zureichenden Grund für die Verzögerung

Wo stehen Sie gerade?

Egal, ob Sie noch überlegen, einen Antrag auf Einbürgerung zu stellen oder ob Sie die Einbürgerung bereits beantragt haben und warten: Wir helfen Ihnen, um schnell Deutscher zu werden.

Ich möchte einen Antrag auf Einbürgerung in Berlin stellen

Lassen Sie Ihre Voraussetzungen und Unterlagen prüfen oder Ihren Einbürgerungsantrag vollständig anwaltlich begleiten.

Ich habe meinen Antrag auf Einbürgerung in Berlin gestellt und warte

Wenn das Landesamt für Einwanderung (LEA) seit Monaten nicht entscheidet, prüfen wir, ob eine Untätigkeitsklage sinnvoll ist.

In 5 Schritten zu Ihrer Einbürgerung: So funktioniert es

Professionelle anwaltliche Begleitung für Ihren Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft. Transparent, digital und zum Festpreis.

1

Situation auswählen

Wählen Sie Ihren aktuellen Stand aus: Entweder möchten Sie noch einen Antrag stellen oder Sie möchten eine Klage erheben.

2

Erforderliche Angaben machen

Füllen Sie unseren Fragebogen aus, um herauszufinden, welches Vorgehen in Ihrer Situation sinnvoll ist.

3

Anwaltliche Prüfung

Wir prüfen Ihre Angaben und analysieren Ihre Situation individuell innerhalb von 24 Stunden.

4

Klare Empfehlung

Sie erhalten von uns eine rechtliche Einschätzung und eine Empfehlung zu den nächsten Schritten auf Ihrem Weg zur Einbürgerung.

5

Durchsetzung Ihrer Rechte

Wir beantragen die Einbürgerung beim Landesamt für Einwanderung oder wir erheben eine Klage auf Einbürgerung.

Was uns auszeichnet

Professionelle anwaltliche Begleitung für Ihren Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft. Transparent, digital und zum Festpreis.

Spezialisierung auf Einbürgerungsverfahren

vollständig digitaler Ablauf

transparente Festpreise

anwaltliche Prüfung statt automatisierter Standardantworten

Unsere Leistungen & Preise

Bei uns wissen Sie immer, wie viel Sie bezahlen.

Einbürgerungsverfahren mit Anwalt

  • Vollständige Prüfung aller Voraussetzungen
  • Optimale Vorbereitung Ihres Antrags
  • Komplette Übernahme der Kommunikation mit dem LEA
  • Anwaltliche Begleitung im außergerichtlichen Verfahren

890 € inkl. MwSt.

Untätigkeitsklage bei langer Wartezeit

  • Durchsetzung Ihrer Rechte bei Bearbeitungsstopp
  • Prüfung der Klageerfolgsaussichten
  • Erstellung und Begründung der Klageschrift
  • Schnellere Entscheidung des LEA ermöglichen

1.490 € inkl. MwSt.

Unsere Expertise: Ihr Anwalt für die Einbürgerung in Berlin

Unser Expertenteam unterstützt Sie gerne auf dem Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft.

Rechtsanwalt Florian Bunes
Avukat Bengisu Incikli

Florian Bunes

Bengisu İncikli

Rechtsanwalt

Avukat

  • digitale Vertretung vor dem LEA in Berlin und dem Verwaltungsgericht Berlin

  • Kommunikation auf Deutsch und Englisch

  • persönliche anwaltliche Prüfung und klare Einschätzung zu Erfolgsaussichten

  • in der Türkei zugelassene Rechtsanwältin

  • Kommunikation auf Deutsch, Englisch und Türkisch

  • persönliche Ansprechpartnerin für türkischsprachige Mandanten

Häufige Fragen

Welche Voraussetzungen muss ich für die Einbürgerung in Berlin erfüllen?

Zunächst müssen Sie Ihren Wohnort in Berlin haben, damit das Landesamt für Einwanderung (LEA) Berlin für Sie zuständig ist. Für eine Einbürgerung nach § 10 StAG müssen Sie grundsätzlich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig und gewöhnlich in Deutschland leben. Außerdem müssen unter anderem Ihre Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sein, Sie benötigen einen geeigneten Aufenthaltsstatus, ausreichende Deutschkenntnisse, Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und dürfen grundsätzlich keine relevanten strafrechtlichen Verurteilungen haben. Auch die Sicherung des Lebensunterhalts spielt eine wichtige Rolle. Ob sämtliche Voraussetzungen vorliegen, hängt immer von Ihrer persönlichen Situation ab. Weitere Informationen finden Sie beim Landesamt für Einwanderung.

Nach wie vielen Jahren kann ich die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen?

Die Einbürgerung ist grundsätzlich nach fünf Jahren rechtmäßigem gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland möglich. Die früher vorgesehene allgemeine Verkürzung auf drei Jahre bei besonderen Integrationsleistungen besteht nicht mehr. Für bestimmte Personengruppen gelten allerdings besondere Regelungen. Eine wichtige Ausnahme betrifft Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner deutscher Staatsangehöriger: Hier kommt eine Einbürgerung grundsätzlich bereits nach drei Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland in Betracht, wenn die Ehe oder Lebenspartnerschaft seit mindestens zwei Jahren besteht.

Kann ich die doppelte Staatsangehörigkeit behalten?

Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht verlangt bei einer Einbürgerung grundsätzlich nicht mehr, dass Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben. Mehrstaatigkeit ist aus deutscher Sicht daher grundsätzlich möglich. Ob Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit tatsächlich behalten, hängt allerdings zusätzlich vom Recht Ihres Herkunftsstaates ab. Manche Staaten sehen bei der Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit weiterhin einen Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit vor.

Welche Deutschkenntnisse brauche ich für die Einbürgerung?

Grundsätzlich müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachgewiesen werden. Der Nachweis kann je nach Fall beispielsweise durch ein anerkanntes Sprachzertifikat oder bestimmte deutsche Schul-, Ausbildungs- oder Bildungsabschlüsse erfolgen. Für bestimmte Personengruppen sieht das Staatsangehörigkeitsgesetz Erleichterungen oder Ausnahmen vor, etwa wenn die erforderlichen Kenntnisse wegen Krankheit, Behinderung oder altersbedingt nicht erworben werden können. Auch besondere Härtefälle können relevant sein.

Wie viel kostet ein Einbürgerungsantrag in Berlin?

Die gesetzliche Gebühr für eine Einbürgerung beträgt grundsätzlich 255 Euro pro Person. Für ein minderjähriges Kind ohne eigenes Einkommen, das gemeinsam mit einem Elternteil eingebürgert wird, beträgt die Gebühr grundsätzlich 51 Euro. Hinzukommen können beispielsweise Kosten für Sprachprüfungen, den Einbürgerungstest oder die Beschaffung bestimmter Dokumente. Die behördliche Einbürgerungsgebühr ist von den Kosten einer anwaltlichen Begleitung zu unterscheiden.

Wie lange dauert eine Einbürgerung in Berlin?

Eine verbindliche Bearbeitungszeit für Einbürgerungsanträge in Berlin gibt es nicht. Das Landesamt für Einwanderung (LEA) hat bei Übernahme der zentralen Zuständigkeit im Jahr 2024 rund 40.000 noch offene Einbürgerungsverfahren aus den Berliner Bezirken übernommen. Hinzu kommen zahlreiche neue Anträge. Deshalb kann die Bearbeitung auch weiterhin längere Zeit in Anspruch nehmen. Wie lange Ihr konkretes Verfahren dauert, hängt unter anderem davon ab, ob Ihre Unterlagen vollständig sind, Nachweise nachgefordert werden müssen und ob in Ihrem Fall besondere rechtliche oder tatsächliche Fragen zu klären sind.

Was kann ich tun, wenn das LEA meinen Einbürgerungsantrag nicht bearbeitet?

Wenn Sie Ihren Einbürgerungsantrag in Berlin bereits gestellt haben und über längere Zeit (mindestens 3 Monate) keine Entscheidung erhalten, sollte zunächst geprüft werden, woran die Verzögerung liegt. Dabei ist insbesondere relevant, wann der Antrag gestellt wurde, ob die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, ob das LEA weitere Nachweise angefordert hat und ob ein zureichender Grund für die bisherige Bearbeitungsdauer besteht. Kommt das Verfahren trotz Entscheidungsreife nicht voran, kann eine Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO gegen das Land Berlin vor dem Verwaltungsgericht Berlin in Betracht kommen. Dies prüfen wir als Anwalt für Einbürgerung in Berlin gerne für Sie.

Ab wann kann ich in Berlin eine Untätigkeitsklage wegen meiner Einbürgerung erheben?

Nach § 75 VwGO kommt eine Untätigkeitsklage grundsätzlich in Betracht, wenn über einen Antrag ohne zureichenden Grund nicht innerhalb angemessener Frist entschieden wurde. Das Gesetz sieht hierfür grundsätzlich eine Frist von drei Monaten seit Antragstellung vor.
Das bedeutet allerdings nicht, dass eine Untätigkeitsklage nach exakt drei Monaten in jedem Berliner Einbürgerungsverfahren automatisch sinnvoll ist. Vor einer Klage prüfen wir deshalb insbesondere den bisherigen Verfahrensablauf, die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen und die Einbürgerungsvoraussetzungen.

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