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Rechtliche Basis
Wenn Ihr Einbürgerungsantrag seit Monaten nicht entschieden wurde, kann eine Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO in Betracht kommen. Ob eine Klage sinnvoll ist, hängt jedoch von Ihrem individuellen Verfahren, der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen und der zuständigen Behörde ab.
Vorabcheck Ihrer Voraussetzungen
Wir prüfen Ihre individuelle Situation und geben Ihnen einen ersten Überblick über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und die Voraussetzungen für eine Einbürgerung in Deutschland.
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